Es ist Sommer, wir gehen spazieren im Hunsrück. Rechts der Straße: Ackerflächen, wohin das Auge reicht, sonst nichts. Links hingegen blüht das Leben, wortwörtlich, in Form der Blumen. Und bildlich, in Form der vielen Tiere, insbesondere Vögel, die hier unterwegs sind. Inmitten dieses Bildes steht eine Windkraftanlage – sie bzw. die zugehörigen Ausgleichsflächen sind der Grund für das reichliche Nahrungsangebot im Vergleich zur Ackerlandschaft auf der anderen Straßenseite. Ein erhöhtes Risiko für die Vögel, die dort unterwegs sind, so mögen sich kritische Stimmen melden [2] . Und doch ein schönes Bild dafür, dass es durchaus größere Risiken für die Artenvielfalt gibt als die Windkraft. Seit die Energiewende an Fahrt aufnimmt, besteht das Dilemma: Naturschutz heißt Klimaschutz und dieser kann nur mit Windkraft gelingen. Doch Naturschutz heißt auch Artenschutz und dieser wird gerne als Argument gegen Windkraft angeführt. So stockt nun der Windkraftausbau seit Jahren, wie in der Grafik unten deutlich wird. [2]
Inhaltsverzeichnis |
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1. Klimakrise und Artenschutz |
2. Windkraft und Artenschutz |
3. Todesursachen im Vergleich |
4. Artenschutz und Klimaschutz |
Klimakrise und Artenschutz
Immer wieder wurde im Wahlkampf vom Erreichen des 1,5 Grad Ziels gesprochen, im Pariser Abkommen wurde sich auf maximal 2 ° C geeinigt – doch mit dem aktuellen Pfad steuern wir auf eine Erderwärmung von mindestens drei Grad zu. Die Auswirkungen auf die Artenvielfalt wären enorm, zu diesem Ergebnis kam eine 2021 erschienene Studie. [5] Den Schätzungen zufolge steigt das Risiko um mehr als das Zehnfache, dass endemische Arten aussterben, sollten die im Pariser Abkommen festgelegten Ziele nicht erreicht werden. Endemische Arten sind solche, die nur in bestimmten Gebieten verbreitet sind. Im Vergleich zu 2 % bzw. 4 % bei Erreichen des 1,5 ° bzw. 2 ° Zieles sind bei einer Erderwärmung von mehr als 3° ein Drittel der auf dem Land lebenden Arten und 46 % der im Meer lebenden endemischen Arten bedroht. Auf Bergen sind es 94 % und auf Inseln sogar 100 % der Arten, sodass dort bis 2080 keine endemischen Arten mehr zu finden sein könnten. [5] Auch konkret für die immer wieder als besonders durch die Windkraft bedroht angeführte Art, den Rotmilan, stellt der Klimawandel eine Bedrohung dar. In einer Modellrechnung zeigte sich, dass sich das Verbreitungsgebiet in Zukunft nach Norden verschieben und verkleinern wird. [6]
Windkraft und Artenschutz
Auch die Auswirkungen der Windkraft auf den Artenschutz von Vögel und Fledermäusen wurden in mehreren Studien untersucht. Allerdings kommen die Studien teilweise zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, statt systematischer Untersuchungen kamen oft Experteneinschätzungen zum Einsatz. Auch stellt sich die Frage, wer die Studien finanziert und inwieweit dadurch Meinungen und Interessen einfließen – denn eine Recherche von Greenpeace hatte beispielsweise 2021 offengelegt, wie Lobbyisten aus der Kohlebranche sich u.a. als Bürgerinitiativen tarnen, um den Windkraftausbau zu blockieren. [7] Einer der ersten Versuche einer systematischen Untersuchung war die 2016 erschienene Studie „Ermittlung der Kollisionsraten von (Greif-)Vögeln und Schaffung planungsbezogener Grundlagen für die Prognose und Bewertung des Kollisionsrisikos durch Windenergieanlagen (PROGRESS)“. In der Studie selbst werden die meist hoch angegebenen Dunkelziffern bei der Suche nach kollidierten Greifvögeln bezweifelt und konnten in der Studie widerlegt werden. Zur Validierung wurden Verbleiberaten in den Windparks anhand ausgelegter Vögel experimentell bestimmt, die im Mittelwert zwischen 87 % und 96 % lagen. Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass der derzeitige Ausbau der Windenergie die Populationsentwicklung der betrachteten Vögel nicht durch Kollisionen beeinträchtigt. [8]
Untersucht wurden 46 Windparks, aufgrund wiederholter Untersuchung einzelner Parks ergeben sich 55 sogenannte Windpark-Saisons. Im Untersuchungszeitraum wurden insgesamt 291 Funde getätigt, davon 5 Rotmilane. 158 der Funde wurden für das Projekt gewertet, die anderen waren Zufallsfunde auf benachbarten Flächen oder konnten nicht sicher dem Untersuchungszeitraum zugeordnet werden. Eine Kollision mit der Windkraftanlage wurde als Todesursache angenommen, wenn sie innerhalb eines Suchkreises mit dem Radius der Anlagenhöhe gefunden wurden, unabhängig von sonstigen Merkmalen. 15 der Funde stehen direkt im Zusammenhang mit einem Sturm im Untersuchungszeitraum, was man sich damit erklärt, dass die Vögel während des Sturms schlechtere Sichtverhältnisse sowie eine schlechtere Manövrierfähigkeit haben. [8] Das Kollisionsrisiko dürfte im Zuge des Repowerings alter Anlagen außerdem seit dem Untersuchungszeitraum der Studie abgenommen haben. Bei gleichem Rotordurchmesser verringert sich das Kollisionsrisiko mit größerer Nabenhöhe deutlich für Rot- und Schwarzmilane sowie Rohrweihe, da diese sich weniger in solchen Höhen aufhalten.

Auch wenn sich durch die nach Repowering vergrößerten Rotordurchmesser prinzipiell die Gefährdungsfläche vergrößert, ergibt sich in Kombination mit der verringerten Umdrehungszahl und der größeren Nabenhöhe ein geringeres Kollisionsrisiko. [9] Eine weitere 2016 veröffentlichte Studie kommt vom Schweizer Büro KohleNusbaumer mit dem Titel „Rotmilan und Windenergie – ein Scheinproblem“ und löste Diskussionen aus. [10] Die Studie stellt die These auf, parallel zum Ausbau der Windkraft habe auch die Population der Rotmilane zugenommen und die Zahl toter Rotmilane durch Windkraftanlagen stagniere, wie in der Grafik zu sehen ist. Der NABU bezweifelte daraufhin in seinem Faktencheck die Ergebnisse der Studie. [2] Während Kohle-Nußbaumer von einer positiven Populationsentwicklung des Rotmilans in Deutschland ausgeht, stimmt dies laut NABU nur für den Südwesten, wo weniger Windkraft zu finden ist. [11]
Doch erst ganz aktuell gab es erneut Ergebnisse zum Thema Rotmilan: In einem Interview mit dem ZDF zu Zwischenergebnissen der LIFE EUROKITE-Studie erläutert Rainer Raab: “An einem Windrad zu sterben, ist ein äußerst seltenes Ereignis, wirklich extrem selten.“ In der Studie werden GPS- Tracker auf dem Rücken von Rotmilanen verwendet, um deren Flugbewegungen nachzuverfolgen und dadurch schnell gefundene verstorbene Vögel einer Obduktion zu unterziehen. Dabei wurden selbst bei Rotmilanen, die sich im Windpark direkt aufhielten, kaum Kollisionen nachgewiesen. Die Studie ist noch nicht endgültig abgeschlossen, es können also später leichte Verschiebungen in den Ergebnissen auftreten. [12, 13]
Wer beginnt, sich mit der Studienlage zu befassen, kann von der schieren Menge unterschiedlicher Studien und Ergebnisse schnell überfordert sein. Hinzu kommen ggf. bei der Studienfinanzierung und -durchführung einfließende Lobbyinteressen. Teilweise wird mit schlichtweg falschen Informationen gearbeitet. So wurden von der Anti-Grünen Kampagne „Grüner Mist“ falsche Zahlen auf Facebook verbreitet, die angeblich auf der PROGRESS-Studie beruhen sollten. Angeblich würden jährlich 240.000 Fledermäuse, 12.000 Mäusebussarde und 1.500 Rotmilane an Windkraftanlagen sterben. Hierbei handelte es sich allerdings um unzulässige Hochrechnungen: Die für Norddeutschland bestimmten Zahlen lassen sich nicht auf ganz Deutschland übertragen und Fledermäuse waren explizit nicht in der Studie einbezogen. [14]
So werden Naturschutzbelange gerne von der Kohle- und Atomkraftlobby instrumentalisiert, da jedes Windrad eine Konkurrenz zu deren Energiegewinnung darstellt. [15] Umgekehrt lässt sich dies vermutlich ebenso auf die Windenergiebranche übertragen. Aussagekräftigere, unabhängige Studien sind also nötig, um zu einer klaren Aussage zu kommen. Insgesamt scheint sich allerdings die regelmäßig angenommene hohe Dunkelziffer, auf der angenommene Bestandsbedrohungen beruhen, nicht zu bestätigen.
Todesursachen im Vergleich
Der Nabu schätzt die Zahl insgesamt an Windkraftanlagen in Deutschland getöteter Vögel auf 10.000 bis 100.000 pro Jahr. [15] Dabei heißt es, dass zwar die meisten Kollisionen bei häufigen Arten vorkommen, allerdings Greifvögel im Vergleich zur Bestandsgröße überproportional häufig betroffen seien. [16] Der Nabu nennt so die Windkraft als wichtigste Todesursache brandenburgischer Rotmilane. Er beruft sich hierzu auf Zahlen der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg, die auf gemeldeten Totfunden statt einer systematischen Untersuchung beruhen. [2] In der PROGRESS Studie wurde jedoch festgestellt, dass Totfunde von Greifvögeln im Vergleich zum systematischen Suchen überproportional häufig gemeldet werden, vermutlich aufgrund höherer Auffälligkeit und größerem öffentlichen Interesse.
In den aktuellen Zwischenergebnissen der LIFE EUROKITE-Studie zeigt sich eine andere Verteilung. Erst an siebter Stelle findet sich hier die Windkraftanlage als Todesursache. An erster Stelle Fressfeinde, an zweiter: Vergiftung. Danach folgen Straßenverkehr, Stromleitungen, Abschuss, Schienenverkehr. [12] Und auch eine BUND Recherche kommt zum Schluss, dass die größte Bedrohung des Rotmilan-Bestandes in Deutschland nicht die Windkraft ist, sondern die Landnutzung, insbesondere die Landwirtschaft. [6]

Ein weiteres Argument des Nabu ist, dass die zusätzlichen Hochspannungsnetze für den Windkraftausbau auch hier zu einer größeren Zahl an Kollisionen führen werden. [2] Doch wollen wir die Klimakrise angehen, ist die Energiewende unumgänglich. Und je dezentraler die Energieversorgung gestaltet wird, desto geringer fällt der zusätzliche Netzausbau an Hochspannungsleitungen aus. Die Zusammenhänge der Energiewende haben wir auch hier bereits ausführlich beschrieben. [17] Und auch wenn man sich, nicht artspezifisch, die Gesamtzahl der an Windkraftanlagen verunglückender Vögel ansieht, so gibt es weit größere Bedrohungen. Weitere Todesursachen sind beispielsweise Glasscheiben an Gebäuden, Straßen- und Schienenverkehr, Freileitungen, Stellnetze, fehlende Nahrungsgrundlage durch Insektensterben aufgrund von Pestiziden und Klimawandel, illegale jagd oder Hauskatzen. [15] Ein Vogel kommt 2500 mal häufiger durch Gebäude ums Leben als durch die Windkraft. [18] Und eine einzige verwilderte Hauskatze tötet mit großer Wahrscheinlichkeit mehr Vögel pro Jahr als eine Windkraftanlage. Insgesamt liegt die Zahl durch verwilderte Hauskatzen getöteter Vögel im Millionenbereich. [15]
Rechtliche Lage
Bundesnaturschutzgesetz
Der Zusammenhang zwischen dem Bau von Windkraftanlagen und dem Vogelschutz wird geregelt in § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes. Dort wird für streng und besonders geschützte Arten ein Tötungsverbot definiert. Dieses gilt individuenbezogen. Schon wenn nur das Risiko signifikant erhöht ist, dass durch den Bau einzelne Tiere der geschützten Art getötet werden, darf die Windkraftanlage dort nicht genehmigt werden. [19] Außerdem gelten ein Störungsverbot und ein Beschädigungsverbot. Sie gelten nicht bezogen auf Individuen, sondern Populationen. Diese dürfen nicht aus ihrem Lebensraum vertrieben werden und deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen nicht verloren gehen. [19] Die Anforderungen an Standorte werden u.a. durch Mindestabstände gegeben, die im „Neuen Helgoländer Papier“ festgeschrieben sind. Von Gerichten wurde dieses Dokument bereits mehrfach als fachlich begründeter Maßstab anerkannt. [20] Verstößt eine zu genehmigende Windkraftanlage gegen eines dieser Verbote, so kommt ggf. eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 Nr. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Frage. Zunächst müssen jedoch andere Lösungswege gesucht werden und insbesondere andere Standorte in Betracht gezogen werden. Voraussetzungen für eine Ausnahmeregelung sind, dass ein zwingendes öffentliches Interesse (z.B. maßgeblich günstige Auswirkungen auf die Umwelt) dafür spricht, „zumutbare Alternativen nicht gegeben sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert“. [21]
Dichtezentren
2020 schlossen die Grünen Frieden mit dem Nabu in einem Diskussionspapier. In diesem wurde sich darauf geeinigt, sogenannte Dichtezentren oder Schwerpunktvorkommen freizuhalten und dafür in den Vorranggebieten artenschutzrechtliche Ausnahmeregelungen zu ermöglichen. [22] Kritik an diesem Ansatz kommt allerdings vom Bundesverband Windenergie, der Planungssicherheit für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen fordert. Denn für Dichtezentren gibt es bisher keine eindeutige Definition. In der aktuellen Fassung sind sie für die Genehmigung nicht ausschlaggebend, da der Individuenbezug weiterhin gilt. Sie können eine Vereinfachung also nur im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Ausnahme bieten, die Relevanz hier ist jedoch noch nicht geklärt. Denn bisher gibt es keine Daten dazu, wie eine Berücksichtigung von Dichtezentren dem Artenschutz auf Populationsebene helfen kann. [23]
Europäische Regelungen
Auf EU Ebene hatte sich Generalanwältin Juliane Kokott kürzlich dafür ausgesprochen, eine abwägende Populationsbetrachtung in den Vordergrund zu stellen und das Tötungsverbot auszusetzen, sofern dies nicht Zweck der Handlung ist. Doch der Gerichtshof legte in seinem Urteil entgegen der Empfehlung der Generalanwältin den Artenschutz streng aus. Diese Entscheidung liegt begründet in der in Schweden abweichenden Gesetzgebung. Dort wird der Vogelschutz in der strengeren Flora-, Fauna- und Habitatrichtlinie geregelt, sodass sich aus der Entscheidung keine Änderungen für das deutsche Recht ergeben. Eine Änderung müsste nun durch den Gesetzgeber in Deutschland umgesetzt werden. [24, 25]
Artenschutz und Klimaschutz – gemeinsam möglich?
Fest steht: Windkraft ist für die Energiewende und damit den Artenschutz unabdinglich. Glücklicherweise gibt es auch einige Möglichkeiten der Versöhnung mit dem Artenschutz. Eine Möglichkeit besteht darin, die Rotorblätter schwarz zu bemalen. Diese Maßnahme verringert tödliche Kollisionen um über 70 %, vermutlich da sie dadurch für die Vögel besser sichtbar sind. [18]
Andere Technologien erkennen Schwärme oder einzelne Vögel und schalten bei sich nähernden Tieren das Windrad ab. Dies erfolgt beispielsweise über Radar oder über ein Zusammenspiel aus Kameras und künstlicher Intelligenz, die Vögel identifiziert und entsprechend die Windkraftanlage abschaltet. An einem Standort in Wyoming wurden so für den dort bedrohten Adler die Todesfälle um 82 % reduziert. [24] Es gibt mehrere Anbieter solcher Systeme, die auch bereits in Europa getestet und teilweise zugelassen wurden. Doch keines dieser Systeme hat eine allgemeine Zulassung in Deutschland, die Wirksamkeit muss somit derzeit an jedem Standort einzeln überprüft werden. [12]
Auch zum Schutz von Fledermäusen gibt es Maßnahmen. So kann beispielsweise die Windgeschwindigkeit, ab welcher eine Windkraftanlage eingeschaltet wird, erhöht werden. Fledermäuse sind bei hohen Windstärken weniger unterwegs. Bei einer Erhöhung der Mindestgeschwindigkeit zum Start der Anlage von 4,0 m/s auf 5,5 m/s konnten Todesfälle von Fledermäusen um 93 % reduziert werden bei einer um 1 % verringerten Energieproduktion. [16] Zusätzlich zur Windgeschwindigkeit können zum Fledermaus- und Vogelschutz auch als sensibel bekannte Jahres- und Tageszeiten in der Anlagensteuerung berücksichtigt werden. Dies wurde auch bereits im Rahmen artenschutzrechtlicher Ausnahmeregelungen eingesetzt. [25]
Möglichkeiten, den Artenschutz im Rahmen des Windkraftausbaus zu stärken, sind also vorhanden. Nun müssen diese genutzt und teilweise politisch ermöglicht werden. Denn eine pauschale Ablehnung aller Windparks nutzt niemandem (außer vielleicht der Kohle- und Atombranche). Es müssen kurzfristig Lösungen eingeführt werden, die Windkraft und Artenschutz verträglicher machen. Artenschutz ist uns sehr wichtig und liegt uns persönlich am Herzen! Und die Windkraft ist unerlässlicher Bestandteil des Artenschutzes, indem erst sie ein Einhalten des 1,5° Ziels ermöglicht. Denn ohne Klimaschutz steigt das Risiko um mehr als das Zehnfache, dass endemische Arten aussterben. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass der Kreis Heinsberg bis 2040 aus erneuerbaren Energien versorgt werden kann. Du hast noch Fragen? Melde dich bei uns in den Kommentaren!